🌍 Herkunftsländer · Entsendung nach Italien
Aus welchem Land entsenden Sie
nach Italien?
Die italienischen Pflichten sind für alle gleich: Vorabmeldung, Ansprechpartner in Italien, Mindestentgelt des anwendbaren CCNL, Dokumentenaufbewahrung, A1. Unterschiedlich ist der Ausgangspunkt — der Kollektivvertrag des Herkunftslandes und die anrechenbaren Entgeltbestandteile.
Leitfäden nach Herkunftsland
Kern ist die Zuordnung des Tarifvertrags zum italienischen CCNL: die deutsche Vergütung liegt meist über dem italienischen Minimum, doch italienische Zuschläge für Überstunden, Nacht- und Feiertagsarbeit bleiben geschuldet — der häufigste Prüfungsbefund.
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Vom Kollektivvertrag zum CCNL: die österreichischen Sonderzahlungen sind mit der italienischen 13. und 14. Monatszahlung Position für Position zu vergleichen, nicht pauschal.
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Die französische SIPSI-Meldung deckt Italien nicht ab: die italienische Vorabmeldung ist eine eigene Pflicht. Reisekostenpauschalen zählen nicht zum italienischen Mindestentgelt.
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Limosa gilt für Entsendungen nach Belgien, nicht aus Belgien heraus: für Italien ist die italienische Meldung einschlägig.
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Das nach Volumen wichtigste Herkunftsland, häufig über Zeitarbeitsagenturen: dann greifen Entsende- und Leiharbeitsregeln zusammen, mit Pflichten auch für den italienischen Entleiher.
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Vom convenio colectivo zum CCNL, mit den typischen Bauthemen: Subunternehmerketten, Anmeldung bei der Cassa Edile der Provinz und DURC.
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Was unabhängig vom Herkunftsland gilt
Das D.Lgs. 136/2016 unterscheidet nicht nach Nationalität des Arbeitgebers: die Pflichten entstehen mit der Entsendung eines Arbeitnehmers nach Italien im Rahmen einer Dienstleistung. Konkret:
- Vorabmeldung an das italienische Arbeitsministerium (Plattform UNI Distacco UE) bis zum Vortag des Entsendebeginns, Änderungen innerhalb von 5 Tagen.
- Ansprechpartner in Italien für die Zustellung und Übersendung von Unterlagen, zusätzlich ein Ansprechpartner für die Sozialbeziehungen, wo vorgeschrieben.
- Gleichbehandlung: die Arbeitsbedingungen dürfen nicht schlechter sein als jene des CCNL der Branche und des Gebiets, in dem gearbeitet wird.
- Aufbewahrung der Unterlagen zwei Jahre nach Ende der Entsendung, auf Italienisch oder mit Übersetzung.
- Gesamtschuldnerische Haftung des italienischen Auftraggebers — deshalb verlangen Auftraggeber Nachweise, bevor die Arbeitnehmer die Baustelle oder das Werk betreten.
Dann zählt die Branche, nicht das Unternehmen
Der anwendbare CCNL richtet sich nach der in Italien tatsächlich ausgeführten Tätigkeit, nicht nach der Branche des ausländischen Unternehmens. Davon hängen Cassa-Edile-Anmeldung, DURC und Sicherheitspflichten ab:
Häufige Fragen
Mein Land fehlt in der Liste — ändern sich die Pflichten?
Nein. Die italienischen Pflichten gelten für jeden Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat, in Norwegen, Island, Liechtenstein und — nach dem jeweiligen Abkommen — in der Schweiz. Länderleitfäden gibt es für die Länder mit den meisten Anfragen; für alle anderen ist die Prüfung dieselbe.
Ich habe im Herkunftsland schon gemeldet. Brauche ich die italienische Meldung trotzdem?
Ja. Nationale Meldungen (SIPSI in Frankreich, Limosa in Belgien, ZKO in Österreich) betreffen Entsendungen in diese Länder. Für Italien ist die italienische Vorabmeldung erforderlich — eigenständig und mit eigenen Inhalten: Branche, CCNL, Einsatzort, Auftraggeber, Ansprechpartner in Italien.
Die Vergütung in meinem Land ist höher als in Italien. Ist die Prüfung trotzdem nötig?
Ja, und sie ist keine Formalie. Verglichen wird Position für Position, nicht die Gesamtsumme: entsendungsbezogene Erstattungen zählen nicht zum italienischen Mindestentgelt, während italienische Zuschläge und Sonderzahlungen zu gewähren sind. Eine insgesamt höhere Vergütung kann bei einzelnen Positionen dennoch nicht konform sein.
Inhalt geprüft und aktualisiert am 2026-08-21 auf Grundlage des D.Lgs. 136/2016 und des D.Lgs. 19/2024.